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Treue-Test: Geld zurück holen oder erstatten lassen

Treuetest: Holen Sie Ihr Geld zurück!

Weiß kaum einer: Die Kosten für den Treue-Test können erstattungsfähig sein!

Wer bekommt die Kinder und wer das Auto?

Eine Trennung ist meist nicht einfach – die emotionalen Auseinandersetzungen geben den juristischen Konflikten sprichwörtlich die Klinke in die Hand.

Aber: Kosten für die Beauftragung einer Detektei sind nie verlorenes Geld – im Gegenteil!

Im privaten Bereich sind diese Kosten je nach Fall auch absetzbar oder erstattungsfähig. Hier finden Sie einige Gerichtsurteile aus dem privaten Bereich:

  • Kosten für die Arbeit einer Detektei sind auch bei privaten Ermittlungen absetzbar, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
    AG Hessen, 8 K 3370/88
  • Im Verfahren wegen Trennungsunterhalt können Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens erstattungsfähig sein.
    OLG Stuttgart, 8 WF 96/88
  • Im Prozess um den Unterhalt sind Detektivkosten erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt.
    OLG Zweibrücken, AZ 6 WF 117/00

Fragen zur Erstattung von Detektivkosten?
Wir sind für Sie da – fragen Sie uns!

Erfahrung seit 1991. Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. +49(0)711 91246292   Mobil. +49(0)172 9831994




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